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Verbandsekretariat
Claudia Loza Castañeda
msvoe@msvoe.at
Tel. 01/6094440
Mo-Do: 9-15 Uhr |
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Situation nach dem 31. 12. 2011
Nach der Aufhebung von Teilen des Seeschifffahrtsgesetzes (SeeSchFG) sowie der Seeschifffahrtsverordnung (SeeSchFVO) durch den VfGH erlaubt sich der MSVÖ folgendes mitzuteilen:
- Prüfungen werden genauso wie vor dem 1. 1. 2012 von uns durchgeführt.
- Absolvierte Theorieprüfungen nach dem 1. 1. 2012 gelten auch nach Novellierung und Inkrafttreten des SeeSchFG sowie der SeeSchFVO.
- Die dazugehörige Praxisprüfung muss, so wie bisher, innerhalb der 24-Monatsfrist positiv absolviert werden.
- Die Absolventen erhalten nach der vollständigen Prüfung, wenn diese vor Inkrafttreten der Novelle zu SeeSchFG und SeeSchFVO stattgefunden hat, einen vorläufigen Verbands-Befähigungsausweis des MSVÖ.
- Personen, die die theoretische Prüfung bereits vor dem 1. 1. 2012 abgelegt haben, erhalten nach positiv absolvierter Praxisprüfung innerhalb der 24-Monatfrist, wenn diese vor Inkrafttreten der Novelle zu SeeSchFG und SeeSchFVO stattgefunden hat, einen vorläufigen Verbands-Befähigungsausweis des MSVÖ.
- Nach Inkrafttreten von SeeSchFG und SeeSchFVO kann auf Wunsch der Absolventen ein IC so wie bisher vom MSVÖ beantragt werden, jeder Kandidat kann aber auch ein IC direkt bei der VIA DONAU beantragen.
- Geändert hat sich lediglich die Tatsache, dass das IC nicht mehr direkt beim MSVÖ, sondern bei der VIA DONAU beantragt wird.
- Die Ausstellung erfolgt so wie bisher durch die österreichische Staatsdruckerei.
- Befähigungsausweise, die vom MSVÖ ausgestellt wurden, behalten weiterhin ihre volle Gültigkeit;
Alpe Adria Sailing Week 2012
Alle Informationen finden Sie unter: http://www.yca-crew-ktn.at/pages/alpe-adria-sailing-week-2012.php
Prüferstammdatenblatt 2012
Wir bitten alle
sich das Formular aufzurufen und komplett auszufüllen, speichern und bis zum
05. Februar 2012 , per Mail an uns zu senden.
Bitte haben Sie Verständnis, dass ausnahmslos nur dieses Formular verarbeitet werden können!
Bitte fügen Sie Ihrem Datenblatt die Kopie Ihres Funkzeugnisses und Erste Hilfe Kurs ( 16 Std) bei.
Danke, Eure Claudia
Änderung des Seeschiffahrtsgesetzes mit Ablauf des 31. Dezember 2011
Bis zur endgültigen Entscheidung wird der MSVÖ weiterhin Prüfungen durchführen und BFA FB1 bis FB4 ausstellen,
- die zwar ab 1. Januar 2012 vorerst nicht mehr staatlich anerkannt sein werden, aber
- weiterhin unseren hohen Qualitätsansprüchen entsprechen,
- Garant für eine hochwertige Ausbildung sind und
- nach wie vor vom kroatischen Verkehrsministerium explizit anerkannt sind.
Bis zum 31. Dezember 2011 ausgestellte Befähigungsausweise behalten selbstverständlich auch weiterhin ihre volle Gültigkeit und staatliche Anerkennung. Der MSVÖ wird über die weiter Entwicklung berichten.
Standesmeldungen 2012
Wir bitten alle
sich das Formular aufzurufen und komplett auszufüllen, speichern und bis zum
05. Februar 2012 , per Mail an uns zu senden.
Bitte haben Sie Verständnis, dass ausnahmslos nur dieses Formular verarbeitet werden können!
Danke, Eure Claudia
Boot Tulln 2012
Auch heuer finden Sie uns vom 01. März 2012 bis 04. März 2012, auf der Boot Tulln in Halle 2.
Für den ermäßigten Eintritt können Sie sich hier den Ermäßigungsbon ausdrucken.

Änderung des Seeschiffahrtsgesetzes mit Ablauf des 31. Dezember 2011
Auf Grund der Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes vom 15. Dezember 2010 treten der §15 Abs 2 des Seeschifffahrtsgesetzes sowie die §§ 206 Abs 2 und 206 Abs 3 letzter Satz der Seeschifffahrtsverordnung – weiterlesen
Motorrennboot Klassen 2011
Rennsportberichte finden Sie hier
und den Jahresrennsportbericht hier
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